Elektronisches Lagerbuch

In Deutschland muss unabhängig von der Umsetzung der Kennzeichnungsrichtlinie gegebenfalls, wie gewohnt ein Sprengmittellagerbuch geführt werden. Mit dem Zusatzmodul "elektronisches Lagerbuch" von TTE wird dieser Mehraufwand vermieden. So können beim Erfassen von Warenbewegungen gleichzeitig die Daten sowohl ins Tracking & Tracing-System, als auch in das elektronische Lagerbuch übernommen werden.